BKK Family übernimmt Behandlungskosten

04.12.2015

Die BKK Family übernimmt als 4. Gesetzliche Krankenkasse zu Teilen die Behandlungskosten beim Chiropraktor. Im Wortlaut heißt es auf der Internetseite der BKK Family:

Ab sofort übernimmt die BKK family die Kosten für chiropraktische Behandlungen.

Damit wir uns an den Kosten beteiligen können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung, die die chriopraktische Behandlung empfiehlt.

Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Leistung von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird. Dies sind Mitglieder eines Berufsverbandes der Chiropraktik, dessen Zugangsvoraussetzungen ein abgeschlossenes Studium der Chiropraktik ist, welches den WHO-Richtlinien entspricht sowie die Zulassung als Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.

Die BKK family übernimmt die Kosten für max. 10 Sitzungen im Kalenderjahr pro Versicherten. Erstattet werden max. 60 Euro je Sitzung.

Unser Tipp: Immer versuchen die Rechnungen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. So haben es schon Patienten unterschiedlichster Krankenkassen erreicht, dass ihre Kosten teilweise Übernommen wurden.

Die BKK Family reiht sich mit ihrer Leistung in die Liste der gesetzlichen Krankenkassen ein, welche Behandlungen beim Chiropraktoren teilweise übernehmen. Die BKK24 (35€ Erstbehandlung, 25€ Folgebehandlung, max. 6 Behandlungen/Jahr), Securvita (Pro Quartal maximal eine ärztliche Verordnung mit höchstens 3 Behandlungen) und die IKK Südwest (Erstattung im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 150€/Jahr) übernahmen die Kosten bereits.

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